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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingung

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Klaus Raschke EDV-Beratung ist Integrationspartner von
paysafecard.

AGB

Fassung vom 24.04.2010

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen sind Verträge zwischen der Firma Klaus Raschke EDV-Beratung und Software Entwicklung, im folgenden "Anbieter" genannt, und ihren Vertragspartnern, im folgenden "Kunden" genannt, für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten und sonstigen Waren, sowie für die Erbringung von Dienstleistungen, im folgenden "Produkte" genannt. Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Kunde erkennt diese Bedingungen bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn sie seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für den Anbieter unverbindlich, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§2 Angebote und Bestellungen

2.1 Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.

2.2 Auftragserteilung ist schriftlich und durch die Vorauszahlung des - falls nicht schriftlich anders vereinbart -Gesammtbetrages zuerteilen.

§3 Lieferungen, Lieferfristen und Abnahme

3.1 Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Vertrag ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

3.2 Die vereinbarte Frist verlängert sich bzw. der vereinbarte Termin verschiebt sich bei einem vom Anbieter nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich der Anbieter zur Erfüllung dieses Vertrages bedient, behördlichen Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie, unvorhersehbarem Ausbleiben der Lieferung durch Vorlieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden, sowie bei höherer Gewalt.

3.3 Gerät der Anbieter mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der unter §7 getroffenen Regelungen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Anbieter eine ihr vom Kunde gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens acht Wochen betragen muß.

3.4 Werkverträge:
Der Besteller wird, sobald der Anbieter die Fertigstellung der Leistung erklärt hat und diese zur Abnahme zur Verfügung gestellt hat, unverzüglich zur Feststellung der Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung die vertraglich vorgesehene Abnahme durchführen. In Zusammenhang mit EDV-Planung und Softwareerstellung sind hierfür die vom Besteller zu liefernden Testdaten zu verwenden. Werden bei der Abnahme keine Mängel festgestellt, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder nicht nur unerheblich mindern, so ist die Abnahme unverzüglich in einem Abnahmezertifikat zu erklären, wobei etwaige kleinere Mängel in einer separaten Mängelliste aufzuführen und kurzfristig von uns zu beseitigen sind. Sollte der Besteller das Produkt ganz oder teilweise einer kommerziellen Nutzung zuführen oder sollte eine Abnahme aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem vereinbarten Abnahmetermin erfolgen, so wird der Besteller unverzüglich das Abnahmezertifikat ausstellen.

§4 Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export, Eigentumsvorbehalt

4.1 Allgemein
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlichen Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter. Insbesondere sind die jeweils gültigen Embargobestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten.

  1.  

    1. Nutzungsverträge
      Das Eigentum und/oder sämtliche Rechte an Computersoftware und den gelieferten Kommunikationseinrichtungen bleibt bei der Anbieter bzw. unseren Lieferanten. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Kunden anerkannt

 

  1.  

    1. Kaufverträge
      Die gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Anbieter insgesamt Eigentum des Anbieters. Sie dürfen bis zu diesem Zeitpunkt weder veräußert, vermietet, verliehen, verpfändet oder verändert werden. Solange die vollständige Erfüllung der Ansprüche nicht erfolgt ist, kann der Anbieter im Falle des Verzugs jederzeit sowohl eine Besichtigung als auch eine Herausgabe der gelieferten Produkte verlangen. Werden die gelieferten Produkte Dritten in irgend einer Form zugänglich gemacht, so ist der Dritte in jedem Fall auf den Eigentumsvorbehalt des Anbieters hinzuweisen. Sollten sich die gelieferten Produkte nicht mehr im Besitz des Empfängers befinden, so tritt dieser alle Forderungen aufgrund dieser Produkte an den Anbieter ab. Eine etwaige Herausgabe der gelieferten Produkte an Dritte oder Beschlagnahme hat der Empfänger dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

       

§5 Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz oder Lager von des Anbieters. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager des Anbieters verläßt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich der Anbieter vor. Der Kunde erkennt dies mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Kunden gewünschte Versendungsformen, -arten und Versicherungswerte sind vom Anbieter im voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Kunden.

§6 Preise, Zahlungen und Fälligkeit, Kaution

6.1 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Sitz bzw. Lager des Anbieters. Gezahlt wird jeweils für die entsprechend gebuchte Dauer im voraus ohne jeweilige Abzüge, falls nicht schriftlich anders vereinbart

6.2 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden auf Grund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Leistungen, die nach Aufwand zu vergüten sind, werden zu den vereinbarten Stunden- oder Tageshonoraren nach unserer Wahl in viertel- jährlichen oder monatlichen Raten abgerechnet. Nebenkosten und sonstige anläßlich der Durchführung des Vertrages aufgewandte Kosten werden entsprechend dem tatsächlichen Anfall abgerechnet. Wechsel werden nicht angenommen.

6.3 Gegen Ansprüche des Anbieter kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

6.4 der Anbieter behält sich vor, für die Überlassung von Gegenständen vom Kunden eine Kaution in Höhe der dreifachen Gebühr zu verlangen.

 

§7 Garantie und Haftung

7.1 Für den Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, haftet der Anbieter nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften wird nur für solche Schäden gehaftet, die von der Zusicherung umfaßt sind.

7.2 Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl des Anbieters auf Austausch, einen einmaligen Reparaturversuch oder Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist dem Anbieter eine angemessene Frist zu setzten. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall dem Anbieter zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen des Anbieters zur Überprüfung bzw. zur Beseitigung des angezeigten Mangels an den Anbieter zurückzuliefern. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäße Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und die zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.

  1.  

    1. Verbot gesetzeswidriger Beiträge.
      Den Nutzern der Internetseiten oder Dienstleistungen des Anbieter ist es untersagt, gegen bestehende Gesetze verstoßende, textliche und/oder bildliche oder sonstige Inhalte in die Internetseiten der des Anbieter einzubringen. Hiervon betroffen sind insbesondere gegen Strafvorschriften verstoßende oder sonst beleidigende, bedrohende, volksverhetzende, zu Straftaten aufrufende, rassistische, obszöne, pornographische oder ähnliche Äußerungen und Inhalte. Gleichfalls ist es den Nutzer untersagt, Inhalte in die Internetseiten des Anbieters einzubringen, die kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme dritter Anbieter darstellen oder in unautorisierter Weise urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschütztes Material Dritter benutzen.

    2. Die Nutzer der Internetseiten oder Dienstleistungen des Anbieters garantieren die Einhaltung der Ansprüchen Dritter frei.

7.5 Fehler von Drittanbieter

Der Anbieter gibt keine Garantie auf Leistungen von Drittanbietern. Bei Fehlern durch Drittanbieter entscheidet der Anbieter von Fall zu Fall über etwaige Entschädigung und ist nicht zwingend dazu verpflichtet.

7.6 Schadensersatz

Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen
innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, übernehmen wir keine Haftung.

 

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt nicht in allen Fällen und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haften wir gegenüber Unternehmern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100 % der jährlichen Netto - Produktmiete.

Störungen im Rechenzentrum oder bei Zulieferern werden über den Support des jeweiligen Anbieters behoben.
Für die Dauer der Störung und damit verbundenen Ausfall wird keine Haftung übernommen. Der Anbieter übernimmt die Koordination zur Beseitigung der Störung und stellt im Bedarfsfall kostenlos ein Ersatzsystem zur Verfügung.

 

§8 Demontage und Rücktransport überlassener Gegenstände bei Vertragsende

Die Demontage und der Rücktransport der Einrichtungen nach dem regulären oder vorzeitigem des Anbieters nicht zu vertretenden Ende des Vertrags erfolgen durch den Anbieter oder deren Erfüllungsgehilfen zu Lasten des Kunden und werden nach Arbeitslohn, Fahrtkosten und Materialverbrauch abgerechnet.

§9 Vorzeitige Vertragsbeendigung, Rücktritt

9.1 Nutzungsverträge: Erklärt der Kunde vor Ablauf der Vertragszeit aus nicht des Anbieters zu vertretenden Gründen, die ihm überlassenen Gegenstände nicht nutzen zu wollen, erklärt sich der Anbieters damit einverstanden, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten unter unter folgenden Bedingungen aufzuheben:

9.1.1 Soweit eine Haftung des Anbieters gesetzlich vorgeschrieben sein sollte, haftet dder Anbieter nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Verluste, Beschädigungen etc. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für Fälle höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Anbieters gemäß den voranstehenden Bestimmungen ausgeschlossen ist, gilt es auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

9.2 Erhebliche oder andauernde Vertragsverletzungen des Kunden berechtigen den Anbieter zur vorzeitigen einseitigen Vertragsaufhebung. In diesem Fall entsteht dem Anbieter ein Anspruch auf einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadenersatz von 75% der Rechnungssumme.

§10 Nebenabreden und Teilwirksamkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen werden nur durch schriftliche Bestätigung des Anbieters wirksam.

10.2 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung durch den Anbieter auf einen Dritten übertragen.

10.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen und Bedingungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Das gilt nicht, wenn in diesem Falle das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

10.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

10.5 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.

 

 

Klaus Raschke EDV-Beratung und Software-Entwicklung

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